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Die Brandschutzunterweisung: Was, wie, wann und wie oft?

Die Brandschutzunterweisung ist ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes. Sie dient der Vorbeugung und soll Ihre Mitarbeiter fit für den Ernstfall machen.

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um das Leben und die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu gewährleisten. Im § 12 ArbSchG ist festgelegt, dass der Arbeitgeber alle Beschäftigten über den Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen sind.

Der Brandschutz ist ein Teil dieser Arbeitsschutzunterweisung, da Brandgefahr praktisch in allen Unternehmen, selbst in Firmen mit reiner Bürotätigkeit, besteht. Dass Brandschutzunterweisungen regelmäßig in angemessener Form und Inhalt durchgeführt werden, ist auch Bestandteil der Bewertung durch Qualitätsmanagementsysteme und hat Einfluss auf das Ergebnis der Bewertung.

Wie oft muss eine Brandschutzunterweisung durchgeführt werden?

Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer bei der Arbeitsaufnahme eine Brandschutzunterweisung erhalten. Diese Unterweisung muss in jährlichen Abständen wiederholt werden. Es ist jedoch möglich, dass eine Brandschutzunterweisung auch in kürzeren Abständen erfolgt.

Solche Ausnahmen gelten zum Beispiel, wenn es in der Firma zu einem Brand oder einer Explosion gekommen ist, wenn sich die Nutzung ändert oder neue Maschinen bzw. Anlagen in Betrieb genommen werden. Die Brandschutzunterweisung bezieht sich nur auf den unmittelbaren Arbeitsplatz des Arbeitnehmers. Wird er an einem neuen Arbeitsplatz mit anderen Brandgefahren eingesetzt, muss erneut eine Brandschutzunterweisung erfolgen.

Erfordert die Arbeit des Mitarbeiters den Umgang mit Gefahrstoffen, muss er gesondert über das richtige Verhalten beim Arbeiten mit diesen Materialien unterwiesen werden.

Der Inhalt der Brandschutzunterweisung

Im Rahmen der Brandschutzunterweisung müssen dem Mitarbeiter folgende Kenntnisse vermittelt werden:

  • Personen, die in der Firma für den Brandschutz verantwortlich sind
  • Brandgefahren, die speziell im Unternehmen herrschen
  • Verhalten im Brandfall
  • Standorte der brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Lage der Flucht- und Rettungswege
  • Umgang mit Löschmitteln
  • Welche Löschmittel sich für welche Brände eignen
  • betriebliche Notrufnummern

Die Brandschutzunterweisung muss mit besonderer Sorgfalt erfolgen, wenn im Unternehmen eine Gefährdung Dritter besteht. Das betrifft insbesondere Patienten in Einrichtungen des Gesundheitswesens, Bewohner von Pflegeheimen oder Firmen mit Besucherverkehr oder mit hohen Mitarbeiterzahlen.

Die Form der Brandschutzunterweisung

Bei der Form der Unterweisung ist Ihnen freie Hand gelassen. Die Erstunterweisung sollte innerhalb der ersten Tage nach Arbeitsbeginn erfolgen. Sehr häufig übernimmt der direkte Vorgesetzte des neuen Mitarbeiters diese Aufgabe. Er bindet die Brandschutzunterweisung in die Arbeitsschutzunterweisung ein.

Das erfolgt in der Regel in der Form eines Rundgangs durch den Betrieb oder die Abteilung. Der Vorgesetzte zeigt dem neuen Kollegen die Lage der Fluchtwege, der Notausgänge und die Standorte der Feuerlöscher und Wandhydranten. An seinem Arbeitsplatz macht er ihn mit den spezifischen Brandgefahren vertraut, die dort vorhanden sind und welche Besonderheiten zu beachten sind.

Die Unterweisung hat in einer Form zu erfolgen, dass sie der Mitarbeiter verstehen kann. Der Erfolg der Schulung wird durch schriftliche Unterlagen wie Flucht- und Rettungswege, Alarmpläne und die Brandschutzordnung unterstützt. Die Brandschutzunterweisung sollte dazu genutzt werden, dem Arbeitnehmer die Unterlagen auszuhändigen.

Wenn es sich um eine wiederholte Brandschutzunterweisung handelt, erfolgt sie in der Regel direkt am Arbeitsplatz als inhouse Seminar.

In großen Unternehmen ist es üblich, dass Erstunterweisungen in regelmäßigen Abständen für mehrere neue Arbeitnehmer gemeinsam durchgeführt werden. Das spart Zeit und Ressourcen.

Wer sollte die Unterweisungen durchführen?

In der letzten Instanz ist der Unternehmer dafür verantwortlich. Er kann die Aufgabe jedoch an eine geeignete Führungskraft übertragen. In der betrieblichen Praxis werden Brandschutzunterweisungen üblicherweise vom direkten Vorgesetzten des Arbeitnehmers durchgeführt. Dabei handelt es sich meistens um den Vorarbeiter oder den Meister. Sie kennen ihren jeweiligen Bereich ganz genau. Dazu gehören auch die Brandgefahren, die dort vorhanden sind.

In anderen Firmen ist der Brandschutzbeauftragte dafür verantwortlich. Das gehört im Grunde genommen zu einer seiner Hauptaufgaben. Falls es diese Einrichtungen im Unternehmen gibt, kann auch die Betriebs- oder Werkfeuerwehr die Einweisung neuer Arbeitnehmer übernehmen.

In manchen Firmen beauftragt der Brandschutzbeauftragte auch einen externen Experten damit, die Brandschutzunterweisung durchzuführen.

Brandschutzunterweisung – eine gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat eine Sorgfaltspflicht gegenüber seinen Angestellten. Im Rahmen dieser Sorgfaltspflicht muss er sie mit den Brandgefahren und dem Verhalten im Brandfall vertraut machen, die im Unternehmen Gültigkeit haben.

Das versetzt den Mitarbeiter in die Lage, im Fall eines Brandes richtig zu reagieren, sich in Sicherheit zu bringen oder, falls es möglich ist, Maßnahmen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden zu treffen. Die Brandschutzunterweisung muss in jährlichen Abständen wiederholt werden. Wenn sich die Gefahrenlage ändert, beispielsweise bei einer Änderung der Nutzung, nach einem Brand, bei der Installation neuer Maschinen oder an einem neuen Arbeitsplatz mit anderen Aufgaben, muss die Brandschutzunterweisung eher erfolgen.

Die Unterweisung muss so erfolgen, dass sie der Mitarbeiter verstehen kann. Sie erfolgt in der Regel durch den Brandschutzbeauftragten oder den direkten Vorgesetzten unmittelbar am Arbeitsplatz.

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