Wartung & Service

Feuerlöscher

Der Unternehmer hat nach DIN 14406(EN3) die Verantwortung, dass Feuerlöscher regelmäßig, mindestens aber innerhalb von 24 Monaten, durch einen Sachkundigen geprüft werden müssen. Über die Ergebnisse der Prüfung ist ein Nachweis zu führen; etwa in Form einer Prüfplakette.

Wand-Hydranten, Steigleitungen und Entnahmestellen

Wand-Hydranten, Steigleitungen und Entnahmestellen werden von uns nach folgenden Normen gewartet:

  • Wand-Hydranten, Steigleitungen und Entnahmestellen nass nach DIN 14461-1
  • Wand-Hydranten, Steigleitungen und Entnahmestellen trocken nach der DIN 14462-2
  • Nass/Trocken Ventilstationen nach DIN DIN 14461-1 / 14463

Überflur- und Unterflur- Hydranten werden von uns nach folgenden Normen gewartet:

  • Überflur-Hydranten nach DIN 31051 in Verbindung mit DIN EN 13306

In der DIN 18232-2 und VDS sind die Anforderungen an Rauch- und Wärmeabzugsanlagen festgeschrieben. Wartung und Instandhaltung nach den geltenden DIN– und VDS Vorschriften müssen jährlich erfolgen. Auch der Gesetzgeber schreibt die Wartung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen zum Schutz von Menschenleben und Sachwerte vor; z.B. MBO, LBO, DIN 18232, VDS 4020, VDI 3564.
Hierfür sind wir Ihr verlässlicher Ansprechpartner.

Nach DIN VDE 0833 Teil 1 §5 sind Inspektionen bei Brandmeldeanlagen mit Aufschaltung an eine alarmweiterführende Stelle mindestens viermal jährlich in etwa gleichen Zeitabständen durchzuführen. Instandhaltungen sind mindestens einmal jährlich durchzuführen.

Nicht aufgeschaltete Hausalarmanlagen sind mindestens einmal jährlich zu warten. Wobei der Begriff Inspektion die Maßnahmen zu Feststellung und Beurteilung des Istzustandes der Anlage umfasst, während sich der Begriff Instandhaltung als die Gesamtheit der Maßnahmen zur Bewahrung und Wiederherstellung des Sollzustandes sowie zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes definiert.

FBS Feuer- und Brandschutz bietet eine regelmäßige Überprüfung der Brandmeldeanlage an.

Feuerschutzklappen in Be- und Entlüftungsanlagen (FSK)

Brandschutzklappen unterbrechen im Brandfall den Lüftungskanal und verhindern das Ausbreiten des Feuers. Eigentümer von Gebäuden haften für die Funktion der Brandschutzklappen. FBS Feuer- und Brandschutz bietet eine regelmäßige Überprüfung der Brandschutzklappen an.

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