Brandschutzunterweisung

Inhalt der Unterweisung

  • Personen, die in der Firma für den Brandschutz verantwortlich sind
  • Brandgefahren, die speziell im Unternehmen herrschen
  • Verhalten im Brandfall
  • Standorte der brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Lage der Flucht- und Rettungswege
  • Umgang mit Löschmitteln
  • Welche Löschmittel sich für welche Brände eignen
  • betriebliche Notrufnummern

Wie häufig muss eine Unterweisung durchgeführt werden?

Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer bei der Arbeitsaufnahme eine Brandschutzunterweisung erhalten. Diese Unterweisung muss in jährlichen Abständen wiederholt werden. Es ist jedoch möglich, dass eine Brandschutzunterweisung auch in kürzeren Abständen erfolgt.

FBS Unterweisung

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Die Form der Brandschutzunterweisung

Bei der Form der Unterweisung ist Ihnen freie Hand gelassen. Die Erstunterweisung sollte innerhalb der ersten Tage nach Arbeitsbeginn erfolgen. Sehr häufig übernimmt der direkte Vorgesetzte des neuen Mitarbeiters diese Aufgabe. Er bindet die Brandschutzunterweisung in die Arbeitsschutzunterweisung ein. Das erfolgt in der Regel in der Form eines Rundgangs durch den Betrieb oder die Abteilung. Der Vorgesetzte zeigt dem neuen Kollegen die Lage der Fluchtwege, der Notausgänge und die Standorte der Feuerlöscher und Wandhydranten. An seinem Arbeitsplatz macht er ihn mit den spezifischen Brandgefahren vertraut, die dort vorhanden sind und welche Besonderheiten zu beachten sind. Die Unterweisung hat in einer Form zu erfolgen, dass sie der Mitarbeiter verstehen kann. Der Erfolg der Schulung wird durch schriftliche Unterlagen wie Flucht- und Rettungswege, Alarmpläne und die Brandschutzordnung unterstützt. Die Brandschutzunterweisung sollte dazu genutzt werden, dem Arbeitnehmer die Unterlagen auszuhändigen. Wenn es sich um eine wiederholte Brandschutzunterweisung handelt, erfolgt sie in der Regel direkt am Arbeitsplatz als inhouse Seminar. In großen Unternehmen ist es üblich, dass Erstunterweisungen in regelmäßigen Abständen für mehrere neue Arbeitnehmer gemeinsam durchgeführt werden. Das spart Zeit und Ressourcen

Brandschutzunterweisung – eine gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat eine Sorgfaltspflicht gegenüber seinen Angestellten. Im Rahmen dieser Sorgfaltspflicht muss er sie mit den Brandgefahren und dem Verhalten im Brandfall vertraut machen, die im Unternehmen Gültigkeit haben.

Das versetzt den Mitarbeiter in die Lage, im Fall eines Brandes richtig zu reagieren, sich in Sicherheit zu bringen oder, falls es möglich ist, Maßnahmen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden zu treffen. Die Brandschutzunterweisung muss in jährlichen Abständen wiederholt werden. Wenn sich die Gefahrenlage ändert, beispielsweise bei einer Änderung der Nutzung, nach einem Brand, bei der Installation neuer Maschinen oder an einem neuen Arbeitsplatz mit anderen Aufgaben, muss die Brandschutzunterweisung eher erfolgen.

Die Unterweisung muss so erfolgen, dass sie der Mitarbeiter verstehen kann. Sie erfolgt in der Regel durch den Brandschutzbeauftragten oder den direkten Vorgesetzten unmittelbar am Arbeitsplatz.

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